|
 |
|
1.
Gültigkeitsbereich
1.1.
Die nachfolgend genannten Leistungs- und Lieferbedingungen
gelten für den Service- & Druckbereich der din.a.x
Digitale Bildbearbeitung GmbH und alle damit verbundenen
Leistungen. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den Service- & Druckbereich gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber
mit der Geltung
der hier genannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang
einverstanden. Davon abweichende Bedingungen des Kunden,
denen von uns nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, bleiben
unverbindlich.
1.3. Von uns erstellte Angebote sind freibleibend.
|
2.
Preise
2.1.
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten
unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten
unverändert bleiben.
2.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung
des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten
Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet.
2.3. Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten, Entwürfe,
Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet.
2.4. Die Preise des Auftragnehmers sind in Euro angegeben,
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.
|
3.
Zahlungsbedingungen
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Aufträge sind in bar bei Abholung zahlbar oder
bei Versand erfolgt die Bezahlung wahlweise per Vorauskasse
oder Nachnahme.
3.2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer
Mengen an Bedruckstoffen/Papier oder anderer Vorleistungen
kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.3. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften bis
zur Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages.
|
4.
Auftragsvoraussetzungen
4.1.
Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der
Urheberrechte und berechtigter Besitzer ist. Sollten durch
die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden, haftet dafür aus-schließlich
der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit
der Auftragserteilung, din.a.x von allen Ansprüchen
Dritter freizustellen und anfallende Kosten der Rechts-verfolgung,
die din.a.x in diesem Zusammenhang entstehen, zu ersetzen.
4.2. Vom Kunden gestellte Originale, Vorlagen und sonstige
Unterlagen sind din.a.x persönlich zu übergeben
oder frei Haus zu liefern. Die Rück-gabe erfolgt ebenfalls
persönlich oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
mit gewöhnlicher Post. Eine hiervon abweichende Zustellung
muss vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden.
|
5.
Daten
5.1. Daten,
die din.a.x für den Auftraggeber erstellt, speziell die
digitalisierten Daten einer gescannten Vorlage, werden von
uns auf einer CD gespeichert und mit Fertigstellung des Auftrages
dem Auftraggeber ausgehändigt. Alle auftragsbezogenen
Digitaldaten werden bei uns nicht gespeichert. Somit ist für
unsere Kunden sichergestellt, dass sie alleine im Besitz dieser
Daten sind.
5.2. Werden uns vom Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung
gestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, davon eine Sicherungskopie
zu erstellen und zu verwahren. Kommt der Auftraggeber dieser
Verpflichtung nicht nach, übernehmen wir keine Haftung
für Schäden,die durch die Erstellung einer Sicherungskopie
hätten
vermieden werden können.
5.3. Entstehen Fehldrucke infolge unvollständiger oder
nicht korrekter Daten, die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt wurden, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung
gestellt.
5.4. Für Mängel, die durch Datenübertragungsfehler
entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
5.5. Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei
der Bestellung von SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der
Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden,
die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger
entstehen.
5.6. Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der
Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Schriftarten,
sowie an eingebundenen Bildvorlagen hat.
|
6.
Lieferung
6.1. Fertiggestellte Aufträge sind bei din.a.x abzuholen.
Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden, da das Transportrisiko grundsätzlich beim Auftraggeber
liegt.
6.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag
schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung
der Schriftform.
6.3. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen,
insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand und Stromausfall,
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
6.4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst
eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6.5. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen
wir nur an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich
auf das Schadensrisiko hingewiesen hat.
|
7.
Beanstandungen
7.1.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der
gelieferten Ware sowie der zur Korrektur gestellten Vor-
und Zwischendruckergebnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die im anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind.
7.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang
der Ware zulässig. Es müssen uns sämtliche
zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung
gestellt werden. Andernfalls ist eine sofortige Prüfung
und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.
7.3. Macht der Kunde bei Vervielfältigungen, Reproduktionen
oder Wiedergaben keine konkreten Angaben über Farbe,
Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften
nach eigenem Ermessen.
7.4. Bei farbigen und monochromen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen
vom
Original nicht beanstandet werden. Wird ein verbindlicher
Andruck/Korrekturabzug durch den Kunden gewünscht, muss
dieser aus-
drücklich verlangt werden. Die Kosten hierfür trägt
der Auftraggeber.
7.5. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe
kön-
nen sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern.
Bei sol-
chen Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht.
7.6. Bei Druck auf Naturpapieren, insbesondere Bütten,
sind gering-
fügige, herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbe-
schaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und
können
somit nicht beanstandet werden.
7.7. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer
berech-
tigt, nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung
oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingt dies, so kann der
Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung
der
Vergütung verlangen. Die Haftung für Mängelfolgeschäden
wird
ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last.
|
8.
Haftung , Versicherung
8.1.
Dem Auftragnehmer überlassene Originale, Datenträger,
Dateien
und andere Vorlagen werden mit größter Sorgfalt
behandelt. Für den-
noch auftretenden Verlust oder Beschädigung haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Materialwertes, es
sei denn, ihm
fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Für weitergehende
Schäden, wie z.B. Vertragsstrafen, entgangener Gewinn
etc. ist die
Haftung ausgeschlossen.
8.2. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert
werden, so hat der Auftraggeber selbst dafür zu sorgen
und die Kosten zu tragen.
|
9.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1 Für
alle Rechtsbeziehungen zwischen din.a.x und dem Kunden
gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Rechtsregeln
(z. B. des UN-Kaufrechts ).
9.2 Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung
unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist
Neuss, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen
Gerichtsstand hat. Wir können den Kunden aber auch in
seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
9.3 Wenn eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam ist oder wird, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.
|
|
 |